Sie sind bisher noch kein Mitglied der Evangelischen Kirche gewesen? Vielleicht sind Sie auch aus der Kirche ausgetreten; und nun möchten Sie wieder eintreten. Sie wissen aber nicht genau, wie das geht? Wir sagen Ihnen, wie Sie (wieder) Mitglied werden:

Sie sind nach Ihrer Taufe bzw. Konfirmation aus der Kirche ausgetreten?

Wenn Sie nach Ihrer Taufe bzw. Konfirmation aus der Kirche ausgetreten sind, dann vereinbaren Sie mit unserem Pfarrer einen Termin. Keine Angst! Es wartet keine Überprüfung in Sachen des Glaubens auf Sie. Sie können in aller Offenheit über Wünsche und Fragen, Zweifel und Vorbehalte sprechen. Auch hat ein Austritt aus der Kirche Ihre Taufe nicht ungültig gemacht.

Sie sind noch nicht getauft?

Wenn Sie noch nicht getauft sind, wird unser Pfarrer alle Fragen, die mit der Taufe zu tun haben, ausführlich mit Ihnen besprechen.

Wie funktioniert der Kircheneintritt konkret?

Wenn Sie sicher sind, dass Sie gerne (wieder) dazugehören möchten, dann füllen Sie am besten unseren schriftlichen Aufnahmeantrag aus. Sie können dies aber auch gerne ganz formlos machen. Danach findet ein Gespräch mit dem Pfarrer oder einer anderen Person aus dem Kirchengemeinderat statt. Die Gemeindeleitung (Kirchengemeinderat) wird informiert und darüber beraten und Sie werden zum Gottesdienst und zum Mitmachen in der Gemeinde eingeladen. Die offizielle Aufnahme geschieht nach Absprache mit Ihnen, in der Regel geschieht dies in oder nach einem Gottesdienst.

Und was kostet das?

Der Eintritt in die Kirche kostet nichts. Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern sie Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen, auch Kirchensteuer zahlen. Sie beträgt acht Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch diese Koppelung nimmt die Kirchensteuer Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen. Wer zum Beispiel in Ausbildung, arbeitslos ist oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen bezieht, der zahlt auch keine Kirchensteuer.

Was macht die Kirche mit dem Geld, das ihre Mitglieder ihr anvertrauen?

Darüber legt sie sorgfältig und öffentlich Rechenschaft ab. Sie können sich jederzeit darüber informieren. Sowohl der Haushaltsplan unserer 3SAM-Kirchengemeinde ist kein Geheimnis (im Pfarramt einsehbar), als auch der Einsatz Ihrer Kirchensteuermittel auf landeskirchlicher Ebene.

KONTAKT

Termin nach Vereinbarung
Pfarramt Ellmendingen
Pforzheimer Str. 2
75210 Keltern-Ellmendingen
Pfarramt  I  07236-8613
E-Mail ans Pfarramt